Alle Fotos auf IN THE FOCUS sind urheberrechtlich geschützt. Weiter sind das Layout der Website, die verwendeten Grafiken, Fotos, Tondokumente und Videosequenzen, die Sammlung von Daten, sowie die einzelnen Beiträge urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der fotomechanischen Wiedergabe, der Vervielfältigung und der Verbreitung mittels besonderer Verfahren (zum Beispiel Datenverarbeitung, Datenträger und Datennetze), auch teilweise, behält sich der Betreiber von IN THE FOCUS vor.
Jedwede Nutzung der Fotos setzt grundsätzlich den Erwerb des Nutzungsrechts voraus. Dieses kann vom Betreiber von IN THE FOCUS erworben werden durch den Erwerb einer Privatlizenz, redaktionellen Lizenz oder kommerziellen Lizenz.
Die Privatlizenz ist im Kaufpreis enthalten und an den Käufer gebunden. Sie umfasst die private Nutzung (z.B. auf der privaten Homepage des Käufers, für Anzeigen oder Werbebroschüren des Käufers, etc.).
Die redaktionelle Lizenz umfaßt die redaktionelle Nutzung für Druck- oder Internet-Medien (z.B. periodische Presse-Erzeugnisse, Bücher, Online Magazine). Die Lizenz muss durch ein angemessenes Honorar an den Betreiber von IN THE FOCUS abgegolten werden. In der Regel werden hauseigene Honorarsätze der Publikationen nach vorheriger Absprache akzeptiert.
Die kommerzielle Lizenz umfaßt die kommerzielle Nutzung für jedwede Verwendung der Fotos außerhalb der vorgenannten Einsatzgebiete. Im Zweifelsfall bitte beim Betreiber von IN THE FOCUS nachfragen.
Unabhängig von der jeweiligen Lizenz gilt für jedwede Veröffentlichung: Als Urheberangabe muss der Vermerk: *Name des Fotografen*/IN THE FOCUS unter jedem Bild bei Printproduktionen, sowie zusätzlich ein Link zu IN THE FOCUS (www.in-the-focus.com) bei Verwendung im Internet angebracht werden. Bei Printproduktionen wird ein Belegexemplar erbeten, bei Online-Verwendung ein Hinweis auf die entsprechende URL.
Bei Verstößen gegen das Urheberrecht wird ein Entschädigungshonorar ( + 200%) eingefordert. Als Grundlage dienen die Honorarsätze der MFM. Im Zweifelsfall haftet der Auftraggeber.
Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz § 22): Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. § 23 Ausnahmen zu § 22: (1) Ohne der nach § 22 erforderlichen Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (…). IN THE FOCUS Fotografen versuchen, keine allgemeinen Persönlichkeitsrechte zu verletzten. Ein derartiger Fall ist aber beim Fotografieren von Personen, die sich freiwillig bei Veranstaltungen in die Öffentlichkeit begeben und wissen, daß dort fotografiert und gefilmt wird, auch nur schwer vorstellbar. Falls sich dennoch jemand in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt, bittet der Betreiber von IN THE FOCUS um eine E-Mail (contact@in-the-focus.com) unter Nennung der Photo ID. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich nur auf Personen, nicht auf Tiere.
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